25. April 2024
Kommunales Bauland an Hohen Neuendorfer vergeben!

Kommunale Baugrundstücke an Ortsansässige vergeben!

Stadteigene Baugrundstücke in erster Linie an ortsansässige Bewerber zu vergeben, um jungen Hohen Neuendorfer Familien den Ersterwerb von Wohnraum und Senioren das Verbleiben in der Stadt zu erleichtern – das beantragen CDU und FDP zusammen.

Bauland ist ein knappes Gut in Hohen Neuendorf. Hinzu kommt der Zuzugsdruck aus Berlin. Zwar kann unsere Stadt nicht die Hausaufgaben der Berliner Wohnraumpolitik lösen. Sie kann aber Ortsansässigen helfen Wohnraum in Hohen Neuendorf zu erwerben, indem sie den Wohnungsbau fördert und Einheimischen kommunales Bauland zur Verfügung stellt. So können langfristige Perspektiven besonders für junge Hohen Neuendorfer und Senioren geschaffen und ihnen das Bleiben in unserer Stadt ermöglicht werden.

FDP fordert bessere Vergabekriterien für Baugrundstücke

Das Baugesetzbuch ermöglicht die EU-rechtskonforme Vergabe von Grundstücken an „einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung“. Die Veräußerung von städtischem Bauland soll nach dem gemeinsamen Antrag der Liberalen und der Christdemokraten nicht mehr nur über den Preis entschieden werden. Es gelte, so die Antragsteller, die Vergabe von Baugrundstücken an Einheimische auch nach sozialen Kriterien oder nach den Engagement der Bewerber für das Ehrenamt vorzunehmen. Als eine Alternative zum Verkauf stadteigener Grundstücke sehen die Freien Demokraten die Vergabe im Erbbaurecht.

Um die beschriebenen Ziele zu erreichen, werden die Freien Demokraten in der März-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit der CDU beantragen:

Einheimischen-Modell für Hohen Neuendorf

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einer Richtlinie zu einem Einheimischen-Modell bei der Veräußerung kommunaler Baugrundstücke vorzulegen. Ziel der Richtlinie ist es, in europarechtskonformer Ausgestaltung städtebaulicher und sonstiger Verträge (§ 11 Absatz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs – BauGB) und unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Freizügigkeit den Erwerb angemessenen Wohnraums zu ermöglichen.

Die Vergabekriterien sollen nach einem Punktesystem erfolgen. Auf dieser Grundlage entsteht dann eine Rangliste der Bewerber/-innen für gemeindeeigene Grundstücke. Bei diesen Vergabekriterien sollen folgende Punkte eine besondere Rolle spielen:

  • die Aufenthaltsdauer (Wohnsitz) in Hohen Neuendorf;
  • der Gesamtbetrag des Einkommens (in Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde – bei Paaren doppelter Betrag, pro Kind ist ein Freibetrag hinzuzurechnen);
  • die Vermögensobergrenze, der Erwerber/-in darf nicht Eigentümer/-in eines bebaubaren Grundstücks in Hohen Neuendorf sein. Immobilieneigentum außerhalb Hohen Neuendorfs wird als Vermögen angerechnet;
  • individuelle Merkmale und Belastungen, wie z. B. Zahl der Kinder, pflegebedürftige Angehörige, Behinderungen);
  • Zeitdauer und Ehrenamt (die Punktevergabe erfolgt in Abhängigkeit von der verstrichenen Zeit seit Begründung des Erstwohnsitzes in der Stadt Hohen Neuendorf und/oder seit Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Stadt Hohen Neuendorf. Im Rahmen der Zeitdauer soll die Ausübung eines Ehrenamtes Berücksichtigung finden.)

Die Richtlinie soll Anwendung finden beim Erwerb kommunaler Baugrundstücke ebenso wie bei der Vergabe in Erbbaurecht. Der Erwerb soll an eine Mindesthaltungsdauer der Immobilie gebunden sein. Bei den Maßgaben ist darauf zu achten, dass die Auswahl von Bewerbern/-innen in einem offenen und transparenten Verfahren erfolgt, dessen Grundlage eine punktebasierte Bewertung der bei den Bewerbern/-innen vorliegenden Merkmale ist. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität, Klimaschutz, Stadtmarketing und Umwelt und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft ist der Entwurf bis spätestens Oktober 2021 zur weiteren Bearbeitung vorlegen.

Begründung:

Die Entwicklung der Grundstückspreise in unserer Stadt darf nicht dazu führen, dass Teile der Bevölkerung unsere Stadt verlassen müssen. Der Wunsch gerade von jungen Familien nach dem eigenen Haus als Form der Eigentumsbildung ist nach wie vor stark. Da aber solche Familien die Stadt verlassen, wird zunehmend einer einseitigen Bevölkerungsstruktur Vorschub geleistet. CDU und FDP streben eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur an, die auch diejenigen mitnimmt, deren Familien schon länger im Ort leben. Auch wollen wir eine Wegzugentwicklung verhindern, da wir ansonsten meist junge Leute und damit auch Einwohner/-innen verlieren, deren ehrenamtliches Engagement in der Stadt wie zum Beispiel in der Freiwilligen Feuerwehr oder in Vereinen für das soziale Miteinander von Bedeutung ist. Solches Engagement wollen wir soweit es geht auch mit einem Einheimischen-Modell fördern.

Im Mittelpunkt stehen dabei der Erhalt einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur und der Ansatz, neben Senioren/-innen und anderen Gruppen auch jungen Leuten ein Angebot zu machen, damit sie bleiben können. Mit der geforderten Richtlinie soll diskriminierungsfrei die rechtliche Grundlage für die künftige Veräußerung von gängigeren Grundstücken nach unterschiedlichen Kriterien wie auch hier angesprochen geschaffen werden. Die Verwaltung sollte dabei auch prüfen, inwieweit statt Verkauf von Baugrundstücken auch Elemente eines Erbbaurechts zum Tragen kommen sollen.

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