27. April 2024
Wohnraum: Stadt sollte Schiedsrichter sein, nicht Mitspieler

Wohnraum: Stadt sollte Schiedsrichter sein, nicht Mitspieler

Mathias Münch: „Rückkauf des Grundstücks in der Friedrich-Naumann-Straße ist finanzpolitisch aberwitzig und ordnungspolitisch fatal“

Die FDP-Fraktion in Hohen Neuendorf ist für die Schaffung von Wohnraum, wehrt sich aber gegen Pläne, das Grundstück in der Friedrich-Naumann-Straße zurückzukaufen. Ein Antrag mehrerer Fraktionen sieht vor, dass die Stadt das Grundstück zum doppelten Preis zurückkauft, wie es seinerzeit verkauft wurde. Der Landkreis hatte das Grundstück vor einigen Jahren erworben, um dort Flüchtlingsunterkünfte zu errichten, benötigt es nun aber nicht mehr und bietet es in Online-Portalen meistbietend zum Kauf an. Dem Vernehmen nach ist das Interesse groß.

Sozialverträgliche, preisgedämpfte Mieten sind Verhandlungssache

„Wir freuen uns, wenn ein Investor dort Wohnungen baut. Ziel der Stadt sollte es sein, mit den potentiellen Investoren über Belegungsrechte und einen Anteil preisgedämpfter Wohnungen zu verhandeln“, so der FDP-Abgeordnete Mathias Münch. Der Kauf des Grundstücks zum doppelten Preis sei auch finanzpolitisch „aberwitzig“. Aufgabe der Stadt ist es, die Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft in der Stadt zu schaffen und nicht selbst als Immobilieninvestor auftreten. „Die Stadt muss auf dem Markt als Schiedsrichter auftreten. Wer Schiedsrichter ist kann, nicht zugleich Mitspieler auf dem Markt sein“, so Münch.

Bauland für Wohnungsbau ausweisen!

Die Liberalen fordern stattdessen, mehr Flächen für den Wohnungsbau auszuweisen, um durch ein größeres Angebot am Markt die Preise zu senken. „Zudem kann die Stadt sich bei Kaufverträgen Rechte wie Mietobergrenzen oder Belegungsbindungen vorhalten“, so Münch. Gerade durch Belegungsrechte könne die Stadt steuern, dass sie selbst Wohnungen an berechtigte Personen geben kann.

Erbbaurecht kann Alternative sein

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Erhardt-Maciejewski appelliert zudem an die Stadt, mehr Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben. „Damit können sich auch Menschen mit weniger Eigenkapital ein Grundstück leisten, zudem behält die Gemeinde das Eigentum am Grundstück für mögliche spätere, eigene Zwecke. Wir wissen alle nicht, wie sich diese Stadt in 100 Jahren entwickeln wird. Es ist immer gut, unseren Enkeln nicht den Gestaltungsspielraum zu rauben“, so Erhardt-Maciejewski.

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