27. Juni 2024
Risiko Grundsteuerreform ? Keine versteckte Steuererhöhung ! Image by Wilfried Pohnke from Pixabay - FDP Hohen Neuendorf

Risiko Grundsteuerreform?

Verwaltung und Teile der Kommunalpolitik in Hohen Neuendorf wiederholen immer wieder, in der Haushaltsdebatte müsse auch die Einnahmenseite diskutiert werden. Da zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen angesichts fehlender Gewerbeflächen nicht zu erwarten sind und weil die Kommune auf die Einkommensteuern keinen Einfluss hat, fragt sich, welche Einkommensquellen die Stadt anzapfen möchte. Eins ist klar: Die Grundsteuerreform darf nicht zu einer flächendeckenden Steuererhöhung führen. Der Bundesgesetzgeber hat die Reform so ausgestaltet, dass sie aufkommensneutral sein soll. Das bedeutet: Auch wenn manche Grundeigentümer mehr, manche weniger Grundsteuer als vor der Reform zahlen müssen, darf der Staat insgesamt nicht mehr einnehmen als vorher.

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Die Grundsteuererklärungen waren bereits fällig und die meisten halten schon ihre Bescheide über den Grundsteuerwert und die Steuermesszahl in der Hand. Auch wenn die Grundsteuerwerte – naturgemäß gegenüber den alten Zahlen von 1935 – gestiegen sind, bedeutet das nicht automatisch eine höhere Grundsteuer. Die Grundsteuer kann erst im kommenden Jahr festgesetzt werden, wenn die Gemeinde den so genannten Hebesatz festgelegt hat. Denn die Grundsteuer berechnet sich aus dem Produkt von Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz. Erst wenn der Hebesatz klar ist, ist auch die Grundsteuer für jedes Grundstück berechenbar.

Neuer Hebesatz darf zu keiner Mehrbelastung der Bürger führen

Und genau hier kann die Stadtpolitik ansetzen: Der vom Kommunalparlament zu beschließende Hebesatz ist so anzusetzen, dass das Grundsteueraufkommen der Gemeinde/Stadt insgesamt nicht steigt und die Bürger insgesamt nicht mehr belastet werden. Die FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung hat deshalb, zusammen mit dem Fraktionen Stadtverein und Die Linke beantragt, die Grundsteuerreform in Hohen Neuendorf aufkommensneutral zu gestalten. Die anderen Fraktionen und die Verwaltung müssen nun Farbe bekennen.

Und die taten sich das letzte Mal, als das Thema Grundsteuerreform in der SVV besprochen wurde, schwer mit einer solchen Selbstbindung. Der Bürgermeister sah es als Unterstellung an, dass die Liberalen und die Linken einer versteckten Steuererhöhung vorbeugen möchten. SPD und CDU mochten keinen Beschluss fassen, der über die Kommunalwahl hinaus wirkt und das nächste Stadtparlament bindet. Die Grünen fanden das Thema insgesamt “albern” und die AfD war hin- und hergerissen. Eine klare Positionierung, um den Bürgern Bedenken zu nehmen, wollten die meisten vermeiden. Sie haben nun die Möglichkeit das zu korrigieren.

Keine versteckte Steuererhöhung durch Grundsteuerreform!

Die Fraktionen FDP, Stadtverein und Die Linke beantragen: Die Grundsteuerreform soll nicht dazu führen, dass die Stadt ihre Einnahmen durch eine versteckte Steuererhöhung vergrößert. Die SVV bekennt sich daher dazu, dass die notwendige Anpassung des Hebesatzes im Zuge der Grundsteuerreform so erfolgen wird, dass die Gesamtsumme des städtischen Grundsteueraufkommens nicht erhöht wird. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dies in der Haushaltsplanung für die kommenden Jahre zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Reform der Grundsteuer sorgte bereits bei vielen Bürgern für Verunsicherung, was insbesondere auf die mitunter komplizierte Abgabe der Steuererklärung sowie die Angst vor Kostensteigerungen zurückzuführen war. Da für die Regelung der Grundsteuer das Land zuständig ist, sind die Eingriffsmöglichkeiten der Stadt begrenzt.

Mithilfe dieses freiwilligen Selbstbindungsbeschlusses wollen die Stadtverordneten jedoch zum Ausdruck bringen, dass sie nicht beabsichtigen, die Grundsteuerreform für eine versteckte Steuererhöhung zu nutzen. Die Reform soll in Hohen Neuendorf “aufkommensneutral” vollzogen werden, d.h., dass die Einnahmen aus der Grundsteuer durch die Reform insgesamt weder erhöht noch verringert werden. Gleichzeitig bedeutet dies nicht, dass die Steuer für jede einzelne Immobilie gleichbleibt. Dies würde dem Ziel der Grundsteuerreform, die Besteuerung gerechter zu machen, widersprechen, denn bisher werden insbesondere hochwertige Immobilien vergleichsweise gering besteuert.

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