25. April 2024
Kulturbeirat für Hohen Neuendorf!

Kulturbeirat für Hohen Neuendorf!

Antrag der Fraktion der FDP in der Stadtverordnetenversammlung

Antragstext:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ergänzung der Hauptsatzung der Stadt Hohen Neuendorf um folgenden Paragraphen 9a:

㤠9a Kulturbeirat

(1) Die Stadt Hohen Neuendorf kann zur besonderen Vertretung der Gruppe der Kulturschaffenden, der Künstlerinnen und Künstler sowie von deren Vereine und Organisationen in der Stadt einen Beirat einrichten. Der Beirat führt die Bezeichnung „Kulturbeirat der Stadt Hohen Neuendorf“.

(2) Dem Beirat gehören mindestens fünf Mitglieder an. Mitglied des Kulturbeirates können natürliche Personen sein, die in der Stadt Hohen Neuendorf seit mindestens ½ Jahr ihren Wohnsitz haben. Sie sind ehrenamtlich (§ 20 BbgKVerf) tätig. Die Mitglieder sollen von der Stadtverordnetenversammlung nach § 41 BbgKVerf nach Möglichkeit jeweils spätestens ein Jahr nach Wahl der kommunalen Vertretungskörperschaften im Land Brandenburg durch Abstimmung benannt werden. Die Vorschläge sind an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zu richten.

(3) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse können nicht gleichzeitig Mitglied des Beirates sein.

(4) Der Kulturbeirat ist berechtigt, an allen öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Fachausschüsse teilzunehmen. Der Beirat unterstützt die Stadt Hohen Neuendorf im Bereich der Kulturarbeit und kulturellen Entwicklung. Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die besondere Auswirkungen auf die kulturelle Entwicklung der Stadt Hohen Neuendorf haben, gegenüber der Stadtverordnetenversammlung schriftlich bzw. gegenüber dem zuständigen Ausschuss in Form einer Anhörung Stellung zu nehmen.

(5) Weitere Regelungen zur Arbeitsweise sowie zu den Rechten und Pflichten des Beirates sind in der Richtlinie über die Arbeit und den Wirkungskreis der Beiräte der Stadt Hohen Neuendorf festgelegt.

(6) Der Bürgermeister kann die Einberufung des Beirates verlangen. Einer ortsüblichen Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen bedarf es nicht.

(7) Der Bürgermeister oder von ihm beauftragte Personen und eingeladene Bürger bzw. Gruppen und Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse haben im Beirat ein aktives Teilnahmerecht.

(8) Der Bürgermeister hat den Vorsitzenden des Beirates unverzüglich von den den Beirat betreffenden Sachverhalten in Kenntnis zu setzen.“

2. Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach Inkrafttreten der vorstehenden Änderung der Hauptsatzung den Bewerbungsprozess und die Bildung des Kulturbeirats in die Wege zu leiten. Ziel ist es, den Bewerbungsprozess im 4. Quartal 2019 und die Wahl des Kulturbeirats im 1. Quartal 2020 abzuschließen.

Begründung:

Im Kulturbereich engagierte Bürgerinnen und Bürger, Kulturinteressierte, Künstlerinnen und Künstler sowie die Organisationen und Vereine der Kulturschaffenden der Stadt Hohen Neuendorf sollen gegenüber der Stadt eine Stimme bekommen. Sie sollen an der kulturellen Entwicklung der Stadt beteiligt werden und Mitspracherecht erhalten bei der Formulierung der Ziele und Konzeptionen der kulturellen Entwicklung und konkreten Maßnahmen im Kulturbereich. Hierzu ist die Bildung eines Beirats – ähnlich dem Senioren-, dem Jugend- und dem Wirtschaftsbeirat – eine geeignete Maßnahme und die Ergänzung der Hauptsatzung notwendig.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. September 2019 wurde ein Antrag abgelehnt, mit dem die Stadtverwaltung beauftragt werden sollte eine Vorgehensweise mit dem Ziel zu erarbeiten, am Ende eines Prozesses eine Kulturentwicklungskonzeption zu verabschieden. Mit dem vorliegenden Antrag soll erreicht werden, dass die betroffenen und kulturinteressierten Hohen Neuendorferinnen und Hohen Neuendorfer von Anfang an am Prozess der Kulturentwicklung teilhaben. Nicht die Stadtverwaltung soll die Kulturentwicklung der nächsten Jahre und Jahrzehnte vorgeben. Stattdessen soll den Kulturschaffenden durch einen Beirat ermöglicht werden, die Stadtverwaltung und die Stadtverordneten zu bei der Entwicklung von Zielen, Konzepten und Einzelmaßnahmen zu begleiten und zu beraten.

Entscheidung zum Kulturbeirat vertagt

Nachtrag: Der Antrag wurde im Interesse eines gemeinsamen Antrags mit den Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD/Partei Mensch Umwelt Tierschutz zurückgezogen.

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