FDP Hohen Neuendorf

Samstag, 19. Mai 2012
14.10.2009 Oktober 2009

Antrag auf Ladenöffnung am Sonntag

Antrag der SPD/FDP Fraktion zur Ladenöffnung an Sonntagen aus besonderen Anlässen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf beauftragt die Stadtverwaltung, eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage aus besonderem Anlass zu erlassen. Sie beruft sich auf $ 5 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes. Demnach dürfen die Verkaufsstellen der Stadt Hohen Neuendorf zum Herbstfest eines jeden Jahres (Datum ist in der Verordnung zu benennen), zu den vier Adventssonntagen (Datum ist ebenfalls für das jeweilige Jahr zu benennen) sowie bei besonderen Anlässen (z.B. Fest, Jubiläum) an maximal zwei weiteren Sonntagen im Jahr jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein.

 

Die Verordnung ist so zeitnah zu erstellen, dass sie bereits vor dem 1. Advent 2009 in Kraft tritt. Hilfsweise erstellt die Stadt Hohen Neuendorf für die Adventssonntage im Jahr 2009 eine Übergangsregelung, um die Öffnung an diesen 4 Sonntagen zu gewährleisten.

 

Begründung:

Seit Jahren haben die Geschäfte an Adventssonntagen und zu weiteren besonderen Anlässen in den Nachbarstädten wie Hennigsdorf, Oranienburg und Berlin geöffnet. Durch den Zwang der Händler in Hohen Neuendorf, die Geschäfte geschlossen zu halten, entsteht ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. Darunter leiden vor allem kleinere Geschäfte in Hohen Neuendorf. Es kommt zu einer gesetzlich nicht erlaubten und politischen nicht gewollten Wettbewerbsverzerrung. 

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